Welche Versicherung ist die richtige?
Der eine oder andere stolze Besitzer eines Neuwagens oder eines neugekauften Gebrauchtwagen wird sich die Frage stellen, welche Kfz-Versicherung denn die richtige ist, oder ob eine eventuell bereits abgeschlossene Versicherung für das neue Fahrzeug ausreichend ist.
So kann für manchen Autobesitzer eine Kfz-Haftpflichtversicherung ausreichend sein, während der andere besser eine Vollkaskoversicherung abschließen sollte. Die Versicherungsprämien richten sich neben der gewählten Art der Versicherung auch nach dem jeweiligen Fahrzeugmodell, so wird etwa die Versicherungsprämie für einen nagelneuen Volvo höher sein, als die für einen alten VW-Golf. Vor Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung sollte man außerdem Preise und Leistungen vergleichen und nicht vorschnell einen Versicherungsvertrag unterzeichnen. So kann man sich etwa im Internet in speziellen Autoforen wie etwa motor-talk.de über aktuelle Neuigkeiten zu Themen rund ums Auto informieren.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt folgende Punkte ab:
- Sogenannte Personenschäden, also Schäden die eine andere Person durch die Schuld des Versicherten erleidet, sowie die Behandlungskosten die durch den Unfall entstehen können. Die Haftpflicht- versicherung deckt in so einem Fall sogar mögliche Rentenzahlungen ab, die dem Verletzten zustehen können, so etwa wenn der oder die Verletzte infolge des Unfalls berufsunfähig wird. Selbst wenn so ein Fall hoffentlich nie eintritt, ist es natürlich gut, dagegen abgesichert zu sein.
- Schmerzensgeldforderungen, die natürlich auch entstehen können, sollte man fahrlässig jemanden im Straßenverkehr verletzen.
- Sachschäden, also Schäden an anderen Fahrzeugen oder Schäden an Objekten die schuldhaft oder fahrlässig durch den Versicherten verursacht wurden. Das kann vom Lackschaden, der beim Einparken an einem anderen Pkw verursacht wurd, bis zur Beschädigung einer Straßenlaterne, etwa wenn man aufgrund starken Schneefalls und rutschiger Fahrbahn gegen eine Laterne schlittert, so gut wie alles sein.
- Die Haftpflichtversicherung gilt jedoch nicht für Schäden die der Versicherte selbst erleidet, so werden etwa eventuelle Behandlungskosten die durch einen Autounfall entstehen können, nicht durch die eigene Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine weitere Besonderheit der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, dass das Versicherungsunternehmen auch dann Schäden begleichen darf, wenn der Versicherte dies nicht will. So kann das Versicherungs- unternehmen etwa den Sachschaden, der an einem anderen Pkw verursacht wurde auch dann regulieren, wenn der Versicherte der Ansicht ist, er habe den Unfall nicht verursacht. Dem Versicherten steht jedoch in solchen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, er kann also in so einem Fall die Haftpflichtversicherung jederzeit kündigen.
Vollkaskoversicherung
Die sogenannte Vollkaskoversicherung ist eine Zusatzoption zur Haftpflichtversicherung, sie deckt entgegen der landläufigen Meinung jedoch nur Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherten ab. So deckt die Vollkaskoversicherung auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind, also abgebrochene Antennen oder zerkratzten Lack. Eine weitere Zusatzleistung der Vollkaskoversicherung ist, das sie auch für Unfallschäden aufkommt, die der Versicherte selbst fahrlässig verursacht hat. Durch die Vollkaskoversicherung ergeben sich auch zusätzliche Verpflichtungen für den Versicherten, so etwa die Pflicht, den Schaden innerhalb einer Woche bei der Versicherung anzuzeigen, sowie die Pflicht, das Auto im Schadensfall durch eigene Maßnahmen vor weiteren Schäden zu schützen, wer etwa eine gebrochene Fahrwerksfeder hat und damit längere Zeit fährt, ohne den Schaden zu beheben, bekommt für die Folgeschäden nichts von der Versicherung erstattet.